Beglaubigte Übersetzungen

Ich habe meinen Eid zweifach abgelegt und bin sowohl in Deutschland als auch in Polen als Übersetzerin vereidigt. Ich übernehme Übersetzungen in der Sprachkombination Deutsch-Polnisch, Polnisch-Deutsch und Russisch-Deutsch. In Zusammenarbeit mit Kollegen kann ich Ihnen Übersetzungen anderer Sprachkombinationen anbieten.

Urteile und Urkunden

Diplome und Zeugnisse

Berichte und Bilanzen

Verträge und Ausweise

Grundbuch­auszüge & mehr

Für Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin

Als für Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin übersetze ich für Unternehmenskunden und Privatkunden.

Unternehmen benötigen z.B. Übersetzungen von polnischen Handelsregisterauszügen, Gesellschaftsgründungsverträgen, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen zur Vorlage beim polnischen Finanzamt oder Qualifikationsnachweise ihrer Mitarbeiter.

Privatkunden kontaktieren mich z.B. wegen der Übersetzung von Zeugnissen zur Anerkennung von Abschlüssen, Urkunden zur Eheschließung, Sterbeurkunden zur Überführung eines Leichnams nach Polen, oder ärztlichen Attesten zur Vorlage beim Arbeitgeber oder beim Hausarzt. 

TIPP

Deutsch-polnische Heirat

Vor allem für die Eheschließung werden von einem deutschen Standesamt nur Übersetzungen anerkannt, die von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer erstellt wurden. 

Ich habe meinen Eid in Deutschland abgelegt und kann Ihnen garantieren, dass meine Übersetzungen überall in Deutschland anerkannt werden.

Ich wurde auch vom polnischen Justizministerium als Übersetzerin vereidigt, so dass ich ebenfalls garantieren kann, dass meine Übersetzungen von polnischen Behörden und Gerichten akzeptiert werden. 

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung

Übersetzung mit Beglaubigung

Bestätigte Übersetzungen werden gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) nach Normzeilen abgerechnet. Eine Normzeile enthält 55 Tastaturanschläge inklusive Leerzeichen.

Das sagt Ihnen nichts? Keine Sorge. Gern berechne ich die exakten Kosten für die Übersetzung der von Ihnen benötigten Unterlagen, wenn Sie mir diese per Mail schicken.

Das Kostenangebot erhalten Sie unverbindlich, kostenlos und selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ich benötige die beglaubigte Übersetzung so schnell wie möglich. Was muss ich tun?

Um die Kosten einer bestätigten Übersetzung zu benennen wird eine Kopie des Dokuments benötigt.

Sie können die Unterlagen entweder einscannen und als PDF schicken oder einfach ein Foto dem Handy machen und dieses Ihrer Mail anhängen.

Gern können Sie auch Kopien per Post schicken. Bitte versenden Sie jedoch keine Originaldokumente!

Wird die Übersetzung zu einem bestimmten Termin benötigt, teilen Sie den Termin bereits bei Ihrer Anfrage mit. Ich melde mich so schnell wie möglich bei Ihnen und bestätige, ob ich den Eilauftrag übernehmen kann.

Wie viel kosten zwei Seiten Übersetzung mit Beglaubigung?

Auf einer Seite kann sehr viel oder sehr wenig Text enthalten sein, deshalb lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Vergleichen Sie zum Beispiel das Ergebnis eines Coronatests für eine Reise ins Ausland und einen Beipackzettel – beide Texte passen auf eine Seite. Bestätigte Übersetzungen werden nach Normzeilen berechnet. Schicken Sie mir Ihr Dokument per Mail zu und ich nenne Ihnen gern einen konkreten Preis.

Datenschutz
DOLMETSCH- UND ÜBERSETZUNGSDIENSTE, Inhaber: Dorota Gorget (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Länderflagge Deutsch
DOLMETSCH- UND ÜBERSETZUNGSDIENSTE, Inhaber: Dorota Gorget (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.